Wirtschaftsdienst

Alle aktiven Mitglieder, die im laufenden Jahr 19 Jahre oder älter werden, müssen bis zu dem Jahr, in dem sie 71 Jahre alt werden, pro Saison 12 Arbeitsstunden ableisten. Damit sich unsere Mitglieder zumindest an den Wochenenden im Vereinsheim mit kleinen Speisen und Getränken versorgen können, wurde bei der Hauptversammlung 2023 beschlossen, dass nun wieder mindestens 4 Stunden der zu leistenden Arbeitsstunden als Wirtschaftsdienst erbracht werden MÜSSEN. Für weitere Fragen steht Rainer Kaller zur Verfügung, der auch für die Einteilung zuständig ist.

Für den Wirtschaftsdienst werden folgende Stunden angerechnet:

freitags - 4 Stunden 18:00 - 22:00 Uhr

samstags - 8 Stunden 12:00 - 20:00 Uhr

sonntags - 8 Stunden 11:00 - 19:00 Uhr

Die restlichen Stunden können als Arbeitsdienst erbracht werden (Rasen mähen, Unkraut jäten etc.)

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 30,00 € fällig.

Die Öffnungstage des Vereinsheims sind unter "Termine" ersichtlich.